
AGB
1.1 VORBEMERKUNG
Dein Interesse am Angebot von Airtime & Saltyfeet freut uns sehr. Airtime & Saltyfeet bietet
Gleitschirm- und Kitesurfreisen an. Unsere Gleitschirmreisen richten sich ausschließlich an Lizenzierte Gleitschirmpiloten.
Gleitschirmfliegen und Kitesurfen gelten als sichere Sportarten und zählen daher bei den schweizerischen Unfallversicherungen nicht als Risikosportarten. Bei Ausübung mit der nötigen Sorgfalt sind Gleitschirmfliegen und Kitesurfen sichere Sportarten. Dieser Verantwortung nehmen wir uns an und erwarten von Dir als Kunde, dass Du dies ebenfalls tust und Deine Eigenverantwortung wahrnimmst. Du sollst alles unternehmen, damit Du auf der Reise weder Dich noch andere Reiseteilnehmer oder unbeteiligte Personen gefährdest und/oder an der Ausübung ihrer Tätigkeiten hinderst, insbesondere in dem Du alle sicherheitsrelevanten, gesundheitlichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllst.
Mit der Entgegennahme Deiner Buchung bei Airtime & Saltyfeet kommt ein Vertrag zwischen Dir und Airtime & Saltyfeet zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitten Dich, diese sorgfältig zu studieren. Im vorliegenden Text, wird nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist immer miteingeschlossen.
1.2 REGELUNG
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Dir (Teilnehmer) und Airtime & Saltyfeet.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 VERTRAGSBEGINN
Der Vertrag zwischen Dir und Airtime & Saltyfeet kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Deiner schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Airtime & Saltyfeet zustande. Nach Versand der schriftlichen Bestätigung durch Airtime & Saltyfeet gilt die Anmeldung als bestätigt. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Dich und Airtime & Saltyfeet wirksam.
2.2 GELTUNGSBEREICH
Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises), wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein.
3. LEISTUNGEN
Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. auf der unternehmenseigenen Website und aus den Reiseunterlagen. Sonderwünsche deinerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese von Airtime & Saltyfeet schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
Die Leistungen von Airtime & Saltyfeet beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, bei Flugreisen ab dem vereinbarten Flughafen, bei Busreisen ab Einsteigeort.
Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen, sowie die Erfüllung der Anforderungen der Transportunternehmen (z.B. Fluggesellschaft), bist Du selber verantwortlich.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 PREISE
Die Preise für die Reisearrangements sind im Katalog bzw. auf der Webseite bei den einzelnen Reisezielen ersichtlich. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Unterkunft ist im Doppelzimmer. Buchungen von Einzelzimmer sind gegen einen Preisaufschlag möglich. Es sind jeweils, die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.
4.2 ANZAHLUNGEN
Airtime & Saltyfeet verzichtet wann immer möglich auf die Leistung von Anzahlungen durch den Kunden. Bei bestimmten Reisen und in durch Airtime & Saltyfeet bestimmten Situationen, kann eine Anzahlung in Rechnung gestellt werden.
4.3 BEZAHLUNG REISEPREIS
Die Zahlung für den Reisepreis (bzw. den Restpreis bei Anzahlungen gemäss 4.2) hat bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Airtime & Saltyfeet die Reiseleistung verweigern und Bearbeitungsgebühren nach Ziffer 5.2 resp. 5.3 geltend machen.
4.4 KURZFRISTIGE BUCHUNGEN
Buchst Du Deine Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
4.5 BUCHUNGSGEBÜHREN UND AUFTRAGSPAUSCHALEN
Airtime & Saltyfeet verrechnet grundsätzlich keine Buchungsgebühren und Auftragspauschalen.
Bei speziellen Wünschen mit hohem Bearbeitungsaufwand kann eine Bearbeitungsgebühr von maximal CHF 60.- erhoben werden. Für die Recherche und Buchung von Flügen, die nicht Bestandteil einer Reise sind, erhebt Airtime & Saltyfeet eine Bearbeitungsgebühr von maximal CHF 100.-.
4.6 REISEUNTERLAGEN
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Dir die Dokumente nach Eingang Deiner Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag und etwa 10 Tage vor Reisebeginn zugestellt.
5. ÄNDERUNGEN/ANNULLIERUNG DES REISEPROGRAMMS
5.1 ALLGEMEINES
Wenn Du die Reise absagst (Annullierung) oder eine Änderung oder Umbuchung der gebuchten Reise wünschst, musst Du dies Airtime & Saltyfeet persönlich und umgehend mitteilen.
5.2 BEARBEITUNGSGEBÜHR
Bei Annullierung, Änderung oder Umbuchung Deiner Reise werden pro Person mindestens CHF 40.-, pro Auftrag maximal CHF 120.-, als Bearbeitungsgebühr erhoben. Der Preisaufschlag richtet sich nach dem Arbeitsaufwand (vgl. auch Ziffer 5.3). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.
5.3 ANNULLIERUNGSKOSTEN
Bei einer Absage der Reise innerhalb der folgenden Fristen vor Reisebeginn werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 5.2) folgende Annullierungskosten erhoben:
Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen Deiner Erklärung bei Airtime & Saltyfeet; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend,
-
60 bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Arrangementpreises;
-
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Arrangementpreises;
-
14– 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Arrangementpreises.
Es wird der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung empfohlen, welche in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt) allfällige Annullierungskosten gemäss der Versicherungsbedingungen ersetzt.
5.4 ERSATZTEILNEHMER
Kannst Du eine Reise nicht antreten, kannst Du einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Ersatzteilnehmer muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten.
Die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Dich und den Ersatzteilnehmer in solidarischer Haftbarkeit zu übernehmen.
5.5 VERSICHERUNGEN
Im Preis und den Leistungen sind keine Versicherungen inbegriffen.
Der Versicherungsschutz für die Annullierungskosten- und Rückreise-Versicherung liegt ausdrücklich in der Verantwortung des Teilnehmers. Mit Antritt der Reise versichert der Teilnehmer, dass er für sämtliche Kosten die durch Unfall und Krankheit während der Reise, sowie Bergung und Rückführung entstehen, selber aufkommt. Airtime & Saltyfeet empfiehlt allen Reiseteilnehmern ausdrücklich eine umfassende Versicherungsdeckung (inkl. Rückholdienst bei Unfällen wie z.B. bei REGA oder ADAC / ETI-Schutzbrief).
5.6 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung bei Airtime & Saltyfeet bei Antritt der Reise über eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Halter und Benutzer von Hängegleitern und Fallschirmen, gültig im jeweiligen Reiseland, mit einer Garantiesumme von CHF 2’000’000.- pro Schadensfall zu verfügen.
Kitesurfen (als Drachensegelbrett) ist rechtlich in der Schweiz einem Segelschiff gleichgestellt. Das bedeutet, dass eine Haftpflichtversicherung obligatorisch ist. Viele Standard-Privathaftpflichtversicherungen schliessen Schäden durch den Kitesurfsport auf Schweizer Gewässern in ihren Allgemeinen Bedingungen (AVB) aus oder bieten nur Deckung im Ausland. Prüfe Deine Police oder sichere dich ab, zum Beispiel über eine Mitgliedschaft beim Kitesurf Club Schweiz bei dem eine entsprechende Haftpflichtdeckung für Schweizer Seen direkt integriert ist.
Als Teilnehmer fliegst oder kitest Du auf eigene Verantwortung, Airtime & Saltyfeet lehnt jede Haftung ab. Schäden an Leih- und Testgeräten, welche durch das Eigenverschulden des Teilnehmers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Bei mutwilliger oder vorsätzlicher Beschädigung des Schulungsmaterials in einem Kitesurfkurs, oder im Fall von Schäden bei grobfahrlässigem Verhalten, hat der Teilnehmer den entstandenen Schaden in vollem Umfang zu begleichen.
6. PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN
6.1 ÄNDERUNGEN VOR VERTRAGSABSCHLUSS
Airtime & Saltyfeet behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Deiner Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Dich Airtime & Saltyfeet vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
6.2 PREISÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSABSCHLUSS
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.);
c) Wechselkursänderungen;
d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer);
e) Kleingruppen, die unter der ausgeschriebenen Minimalteilnehmerzahl durchgeführt werden.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
Airtime & Saltyfeet wird die Preiserhöhung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Dir die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.
6.3 PROGRAMMÄNDERUNGEN NACH DEINER BUCHUNG UND VOR REISEBEGINN
Gleitschirmfliegen und Kitesurfen sind wetterabhängige Outdoorsportarten. Airtime & Saltyfeet behält sich auch in Deinem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Destination, Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn die Umstände es erfordern.
Airtime & Saltyfeet bemüht sich, Dir gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet Airtime & Saltyfeet nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt oder behördliche Massnahmen, für die Airtime & Saltyfeet nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
Airtime & Saltyfeet orientiert Dich so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4 DEINE RECHTE, WENN NACH VERTRAGSABSCHLUSS PREIS- ODER PROGRAMMÄNDERUNGEN VORGENOMMEN WERDEN
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so hast Du das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurück-zutreten. Du erhältst den bereits bezahlten Reisepreis (bzw. die Anzahlung) unverzüglich zurückerstattet.
7.REISEABSAGE DURCH AIRTIME & SALTYFEET
7.1 MINDESTTEILNEHMERZAHL
Für alle von Airtime & Saltyfeet angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Airtime & Saltyfeet die Reise bis spätestens 20 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Falls Airtime & Saltyfeet die Reise mit weniger Personen trotzdem durchführt, ist dies kein Grund für eine Annullierung durch den Teilnehmer.
7.2 HÖHERE GEWALT, STREIKS
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können Airtime & Saltyfeet veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall informiert Dich Airtime & Saltyfeet so rasch als möglich.
Wird die Reise abgesagt, ist Airtime & Saltyfeet bemüht, Dir eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7.3 REISEABSAGE AUS ANDEREN GRÜNDEN DURCH AIRTIME & SALTYFEET
Airtime & Saltyfeet ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen, insbesondere wegen ungünstigen Wetterverhältnissen. Sollte dieser Fall eintreten, wirst Du so rasch als möglich und bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt informiert.
8. PROGRAMMÄNDERUNGEN, LEISTUNGSAUSFÄLLE WÄHREND DER REISE
8.1 PROGRAMMÄNDERUNGEN
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden (z.B. aufgrund der Wetterlage), wird keine Entschädigung durch Airtime & Saltyfeet fällig. Airtime & Saltyfeet ist bemüht, die Reise mit gleichwertigen Leistungen durchzuführen. Oberste Priorität hat jedoch jederzeit die Sicherheit.
8.2 LEISTUNGSSTUFE
Sollte die ausgewählte Leistungsstufe für einen Teilnehmer zu hoch sein, so kann die Reiseleitung im Interesse der Gruppe eine Teilnahme an den Touren ablehnen. Sie wird bemüht sein, ein Ersatzprogramm anzubieten. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Teilnehmers. In jedem Fall wird eine Lösung zu beider Parteien Zufriedenheit angestrebt.
9. ABBRUCH DER REISE
Solltest Du aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Dir der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.
In dringenden Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Dir die Reiseleitung oder der Leistungsträger, soweit als möglich, bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
10. BEANSTANDUNGEN
10.1 BEANSTANDUNG UND ABHILFEVERLANGEN
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidest Du einen Schaden, so bist Du verpflichtet, bei der Reiseleitung, unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Die Reiseleitung wird bemüht sein, Abhilfe zu leisten.
Sofern Du Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Airtime & Saltyfeet geltend machen willst, musst Du Deine Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Airtime & Saltyfeet unterbreiten. Deiner Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen.
11. MITWIRKUNGSPFLICHTEN
11.1 PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
Es ist unerlässlich, dass Du Dich auf Reisen in fremde Länder deren Sitten und Gebräuche anpasst. Die Reiseleitung kann Teilnehmer die eine Gruppe gravierend stören oder sich nicht den Regeln des Reiselandes anpassen, von der Reiseteilnahme ausschliessen. Allfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.
11.2 GESUNDHEITLICHE UND GESETZLICHE VORAUSSETZUNGEN
Für die Teilnahme an Gleitschirm- und Kitersurfeisen wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzung nicht erfüllen oder nicht ausreichend lizenziert sein, so ist die Reiseleitung befugt, eine Teilnahme an den Reisen abzulehnen.
Allfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet.
11.3.KITEUNTERRICHT TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Teilnahme an den von uns angebotenen Kitesurfkursen und -paketen erfordert geistige und körperliche Fitness. Jeder Teilnehmer muss schwimmen können. Während den Kitesurfkursen ist den Trainern und Betreuern Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.
Grundsätzlich betreibt der Veranstaltungsteilnehmer die Kitesurfkurse auf eigene Gefahr und muss die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien und gesetzlichen Regulatorien einhalten.
11.4 MATERIAL
Die an der Gleitschirm- und Kitesurfreise teilnehmenden Personen sind selber für die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit ihres Materials verantwortlich. Für die Teilnahme an Gleitschirm- und Kitesurfreisen wird intaktes eigenes Material vorausgesetzt. Sollte ein Teilnehmer diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Fehlen eines Notschirms, Kopfschutzes, etc.), so ist die Reiseleitung befugt, eine Teilnahme abzulehnen. Allfällige Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet. Ausnahmen gelten bei der Buchung eines Kitesurfkurses. In Kitesurfkursen ist das Leihmaterial sowie die Sicherheitsausrüstung im Preis inbegriffen.
12. HAFTUNG VON AIRTIME & SALTYFEET
12.1 ALLGEMEINES
Airtime & Saltyfeet vergütet Dir den Wert vereinbarter aber nicht erbrachter Leistungen, soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
12.2 SICHERHEIT
Du übst Deinen Sport auf eigenes Risiko aus. Für daraus resultierende Unfälle und/oder körperliche Schäden übernimmt Airtime & Saltyfeet keine Haftung. Der Teilnehmer übernimmt für sämtliche, selbst pilotierte Gleitschirmflüge die volle Verantwortung. Für die Einhaltung der jeweiligen landesüblichen Vorschriften und Gesetze bist Du selbst verantwortlich, auch wenn Du mit einer Gruppe unterwegs bist.
12.3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
12.3.1 INTERNATIONALE ABKOMMEN UND NATIONALE GESETZE
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Airtime & Saltyfeet auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).
12.3.2 HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
Airtime & Saltyfeet haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Deinerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt, Wetterlage oder auf ein Ereignis, welches Airtime & Saltyfeet trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Airtime & Saltyfeet ausgeschlossen.
Die Haftung von Airtime & Saltyfeet und ihres Personals für Schäden der teilnehmenden Person, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und -Hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Der Teilnehmer ist verantwortlich, dass seine Gleitschirmpilotenberechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung Luftfahrttüchtig ist. Der Teilnehmer ist verantwortlich, dass sein Kitesurfmaterial in einem Zustand ist, den Sport sicher auszuführen. Für Schäden und Diebstahl der persönlichen Ausrüstung der Teilnehmer in Airtime & Saltyfeet-Fahrzeugen (inkl. Anhänger) haftet Airtime & Saltyfeet nicht.
Schäden an Leih- und Testgeräten, welche durch das Eigenverschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
12.3.3 PERSONENSCHÄDEN, UNFÄLLE UND ERKRANKUNGEN
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Airtime & Saltyfeet, sofern die Schäden Airtime & Saltyfeet verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziffer 12.3.1).
Vertragliche Haftungsbeschränkung bei gesundheitlichen Schäden: Airtime & Saltyfeet und ihr Personal übernimmt keinerlei Haftung für etwaige, im Zusammenhang mit der Leistungsdurchführung entstehende gesundheitliche Schäden in einem Kitesurf- oder Parakitekurs. Alle Teilnehmer werden vorab über die Risiken der Durchführung der Veranstaltung und der Sportart Kitesurfen oder Parakiten aufgeklärt und müssen der kompletten Übernahme der Haftung per Unterschrift bei der Anmeldung zustimmen.
12.3.4 SACH- UND VERMÖGENSSCHÄDEN
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Airtime & Saltyfeet auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.
12.3.5 BUS-, BAHN- UND FLUGFAHRPLÄNE
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Besonders infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht.
12.3.6 FLUGVERSPÄTUNGEN
Bei Flugverspätungen haftet die Fluggesellschaft gemäss Montrealer Abkommen.
12.4 VERANSTALTUNG UND AUSFLÜGE WÄHREND DER REISE
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Deiner eigenen Verantwortung, ob Du an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnimmst.
Für von Airtime & Saltyfeet organisierte Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Ist Airtime & Saltyfeet aber nicht Dein Vertragspartner, kannst Du Dich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, insbesondere wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung diese lediglich vermittelt hat.
12.5 EDA LISTE
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise können über die Internet Homepage des EDA www.eda.admin.ch abgerufen werden. Jeder Teilnehmermuss letztlich selbst beurteilen, ob er/sie reisen will oder nicht.
13. EINREISE- UND VISAVORSCHRIFTEN
13.1 EIGENVERANTWORTUNG
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, sich über die Pass- und Einreisevorschriften zu informieren und die nötigen Schritte zu unternehmen, unter den Länder— und herkunftsspezifischen Bedingungen die Reise antreten zu können. Dazu gehört auch die Prüfung der Bestimmungen von Ländern, in welchen eine Durchreise bzw. ein Zwischenstopp stattfindet (z.B. Stopover).
13.2 FEHLEN VON REISEDOKUMENTEN
Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und musst Du deshalb die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen (gem. Ziff. 5).
13.3 EINHALTUNG VON VORSCHRIFTEN
Die Teilnehmer sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Dies gilt auch für Transitländer. Bei einer Verweigerung der Einreise durch Behörden kann Airtime & Saltyfeet nicht haftbar gemacht werden.
13.4 VERWEIGERUNG EINREISE UND GESETZESBRUCH
Airtime & Saltyfeet macht Dich darauf aufmerksam, dass Du bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen hast. Gleichfalls weist Dich Airtime & Saltyfeet ausdrücklich darauf hin, dass alle Teilnehmer eigenständig dafür verantwortlich sind, sich über die gesetzlichen Regelungen zu Informieren und diese einzuhalten.
14. DATENSCHUTZ
Der Teilnehmer ist einverstanden, dass seine Daten von Airtime & Saltyfeet im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorganges Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.
15. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND und SALVATORISCHE KLAUSEL
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Dir und Airtime & Saltyfeet ist schweizerisches Recht anwendbar.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regionalgericht Engadina Bassa/Val Müstair.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
Organisation und Durchführung:
Airtime & Saltyfeet
